Der Arbeitgeber bestimmt das Beratungsunternehmen – Einmischung in die Zukunft des gekündigten Mitarbeiters?
Der Outplacementmarkt ist dadurch geprägt, dass die Beratungsunternehmen die Outplacementleistungen den Unternehmen anbieten. Das kündigende Unternehmen schliesst dazu im Voraus den Vertrag mit dem Outplacement-Beratungsunternehmen ab. Damit sind Leistungen und Preis festgelegt.
Wir möchten die gängige Praxis in Frage stellen.
Ist die Festlegung des Outplacement Beraters bzw. des Outplacement Beratungsunternehmen der Situation angemessen und zeitgerecht?
Der gekündigte Mitarbeiter kann sich heute selbst seinen Outplacement Berater auswählen. Damit würde eine neue Form des Wettbewerbs auf dem Outplacementmarkt entstehen. Wir haben von Beratungsunternehmen erfahren, in denen die Outplacement Berater nahezu am Fließband gekündigte Mitarbeiter beraten. Die Beratungszeiten sind so eng getaktet, dass für den gekündigten Mitarbeiter keine Zeit für persönliche Betreuung bleibt. Dies aber ist in der schwierigen beruflichen Phase besonders wichtig. Nicht überall wo Outplacement drauf steht ist auch Outplacement drin. Der Leistungsumfang ist vom Preis und dem Beratungsunternehmen abhängig. Outplacement sollte mindestens die Unterstützung bis zu einem neuen Job beeinhalten. Klienten haben uns berichtet, dass die angebotene Leistung lediglich die Ausformulierung des Lebenslaufes sowie eine begrenzte Anzahl von Beratungsstunden umfasste.
Wir empfehlen gekündigten Mitarbeiter, die Leistungen der angebotenen Outplacementberatung vor Abschluss einer Vereinbarung zu überprüfen.